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Datenschutzveranstaltung: Vortrag von Rechtsanwalt Niko Härting
Am 30. April veranstaltete imedo mit der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e.V. gemeinsam eine Informationsveranstaltung zum Thema “Datenschutz im Internet”. Referenten waren Rechtsanwalt Niko Härting mit Fachgebiet Internetrecht, sowie Dr. Ellis Huber, ehemaliger Präsident der Ärztekammer und heute Vorstandsmitglied der DAG SHG. In seinem Vortrag zum Thema „Spuren im Netz“ sprach Niko Härting die Rechtslage des Datenschutzes und die damit verbundenen bewussten wie unbewussten Gefahren im Internet an.
Spuren im Netz
Wissen Sie welche Spuren Sie im Netz hinterlassen? Rechtsanwalt Härting verrät Ihnen, wie Sie es herausfinden können. Sie werden erstaunt sein. Selbst, wenn Sie sich nur durch das Internet bewegen, hinterlassen Sie Ihre IP-Adresse. Diese verrät dem Fachmann, welchen Provider Sie benutzen, welchen Browser Sie benutzen und wo sich Ihr Internetanschluss befindet. Veröffentlichen Sie Bücherlisten bei Amazon, erfährt Ihr zukünftiger Chef viel über Sie. Selbst wenn Sie angeben, nicht googlebar sein zu wollen, landen Sie wahrscheinlich doch in einer Suchmaschine. Dennoch, so versichert Herr Härting, gilt der Datenschutz auch im Internet.
Datenschutz im Internet
Der Datenschutz von personenbezogenen Daten (Datenschutz im engeren Sinn) hat Verfassungsrang seit dem Volkszählungsurteil. Sie werden durch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung geschützt. Zum Datenschutz im weiteren Sinne gehört das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Recht am eigenen Bild, das Telekommunikationsgeheimnis sowie das Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme („Computer-Grundrecht“). Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht beinhaltet den Schutz vor unwahren Behauptungen und Schmähkritik. Zum Beispiel sind Beleidigungen nicht gestattet. Das Recht am eigenen Bild erlaubt Ihnen zu bestimmen, ob Ihr Bild im Netz veröffentlicht oder verbreitet werden darf. Aber Vorsicht, schon in die Kamera zu lächeln erscheint als Einverständnis für das Foto. Machen Sie immer deutlich, wenn Sie etwas dagegen haben. Das Telekommunikationsgeheimnis gewährleistet, dass z.B. Ihre E-Mails dem Vertraulichkeitsschutz unterliegen, wie Ihre Briefpost. Das Computergrundrecht soll Ihre Privatsphäre im Internet sicherstellen. Es gilt in erster Linie gegenüber dem Staat aber auch gegenüber Privatpersonen. Doch über Letzteres streiten die Juristen noch. Das Grundrecht existiert seit etwa einem Jahr. Es ist kein generelles Verbot einer Onlinedurchsuchung, soll jedoch eine zügellose Ausspähung verhindern. Gegenüber anonymen Daten, die sich keiner konkreten Person zuordnen lassen, gilt es nicht.
Eigenverantwortlich handeln
Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, wie er mit seinen Daten umgeht. Vor der eigenen Unvernunft ist er nicht geschützt. Er muss jedoch entweder zustimmen oder zumindest darüber aufgeklärt werden, was mit seinen Daten geschieht. Zur Aufklärung des Nutzers dienen die Datenschutzbestimmungen auf einer Website. Sie müssen allgemeinverständlich formuliert sein. Der Betreiber einer Plattform ist zur Beseitigung von Verstößen gegen den Datenschutz verpflichtet, denn er trägt die Verantwortung. Er ist ebenfalls verpflichtet, so gut wie möglich zu verhindern, dass es zukünftig geschieht.
Der Umgang mit Social Networks
Neben normalen Websites gibt es auch sogenannte Soziale Netzwerke (Social Networks). Bei Social Networks wie myspace oder xing kann man sich sehr einfach registrieren und interaktiv mit anderen kommunizieren. Das heißt, es wird einem leicht gemacht, Texte, Videos und Bilder zu verbreiten. Das macht allerdings auch den Identitätsdiebstahl leichter. So kann man unter fremden Namen z.B. als Angela Merkel bei Facebook auftreten. Dagegen können Sie sich wehren. Es ist ein Eingriff auf das Recht auf den eigenen Namen. Sitzt der Betreiber in den USA, kann es schwieriger werden, den Identitätsdiebstahl nachzuweisen. Daher empfiehlt Ihnen Niko Härting:
- Nutzen Sie Pseudonyme, auch in E-Mail-Adressen.
- Gehen Sie sparsam mit Ihren Daten um.
- Löschen Sie Ihre Daten und Profile, wenn Sie sie nicht mehr nutzen.
- Nutzen Sie die Privatsphären-Einstellungen der Anbieter.
- Pseudonyme schützen Ihre Identität. Dennoch können reale Bekannte den Sinn eines Pseudonyms zunichte machen, wenn sie Sie mit dem richtigen Namen ansprechen.
- Füllen Sie bei einer Anmeldung nur die Pflichtfelder aus. Auf keinen Fall sollten Sie Telefonnummern, Geburtsdaten oder Adressen angeben. Bedenken Sie immer, wem gegenüber Sie was preisgeben.
Wenn Sie Ihre Daten löschen, heißt das nicht, dass alle Ihre Daten gelöscht sind. Einige bleiben erhalten. Räumen Sie regelmäßig Ihr Profil auf. Achten Sie darauf, bei der Löschung eines Profils auch Ihre Inhalte zu löschen. Seriöse Plattformen geben Ihnen Auswahlmöglichkeiten bei der Einstellung Ihrer Privatsphäre. Die Voreinstellungen sind aber oft zu weit gefasst. Überlegen Sie, wer was sehen darf und wer durch Ihr Profil was über Sie erfahren kann. Treffen Sie entsprechende Entscheidungen.
Aufschlussreiche Veranstaltung
In der anschließenden Fragerunde wurden einige Themen noch einmal vertieft. So bekommt man z.B. das Ausspionieren im Netz im Zweifelsfall gar nicht mit. Andererseits sind Daten in E-Mails nicht ohne kriminelle Energie zu bekommen. Man sollte aber immer mehrere E-Mail-Adressen benutzen. Auch das Thema Bildrechte wurde erneut angesprochen. Wenn man Gruppenbilder von Vereinen ins Netz stellen möchte, muss man nicht unbedingt jeden um Erlaubnis fragen. Es kommt auf die Größe an. Dennoch wäre es sicherer. Bei öffentlichen Veranstaltungen genügt auch eine stillschweigende oder mutmaßliche Zustimmung. Das heißt, man kann von einer Zustimmung ausgehen. Und schließlich gab Herr Härtling den Hinweis sich vorsichtshalber bei Plattformen zu registrieren, falls die Gefahr eines Identitätsdiebstahls besteht.
Und hier das Video von der Fragerunde:
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Vor der Veranstaltung haben wir Rechtsanwalt Niko Härting interviewt – hier finden Sie das 4-minütige Interview