Archiv für die Kategorie 'Unternehmertum & Web 2.0'

Xinnovations Forum E-Health „Trends im Web – was bleibt vom Hype?“

Xinnovations – better by networking widmet sich auch dieses Jahr wieder der Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft und bemüht sich besonders im Bereich E-Health, darum „ein Podium zu schaffen für jene Vordenker, die den konservativ geprägten Gesundheitssektor in die Jetzt-Zeit pushen wollen“. Hohe Ziele in der Programmankündigung, doch zumindest der Titel der Veranstaltung ließ auch eine kritischen Blick auf den E-Health-Hype erahnen.

Wichtiges Thema im Forum war die elektronische Patientenakte im Internet, die sich immer weiter verzögernde elektronische Gesundheitskarte, Frau Dr. Wilke vom Bundesgesundheitsministerium sprach dazu, und die damit verbundene Nutzbarkeit der im Internet verfügbaren Daten für andere Anwendungen sowie die Weiterentwicklung des Internets in Richtung eines semantischen Webs und die noch brachliegenden Möglichkeiten, die sich dort bieten. Experten aus den unterschiedlichen Gebieten der E-Health-Bewegung waren im Forum auf dem Podium und im Publikum vertreten und der eine oder andere Vortrag, inklusive anschließender (leider oft viel zu kurzer) Diskussion, konnte sich wirklich hören lassen.

Was bedeutet eigentlich E-Health?
Ob nun Projekte wie Ambulanzpartner.de, ein Internetportal zur Unterstützung der ambulanten Versorgung vorgestellt von Prof. Dr. Thomas Meyer, oder das von Rüdiger Hochscheidt (Atos) vorgestellte Assignio: Beide sind Beispiele für Projekte, die auf der Erfassung und Auswertung von Patientendaten aufbauen und eine stärkere Beteiligung der Patienten in ihr Gesundheitsmanagement erreichen möchten. Beide haben zwar unterschiedliche Geschäftsmodelle, beide setzen aber auch auf mündige und aufgeschlossene Patienten und Gesundheitsinteressierte. Natürlich blieb in diesem Zusammenhang auch der Vergleich mit dem bereits wieder eingestellten Online-Patientenakten-Projekt von Google, GoogleHealth, nicht aus. Was E-Health und der ePatient eigentlich sein sollen, welche Rolle die veränderten sozialen Netzwerke für sie spielen und wie Unternehmen auch im Gesundheitsbereich das „Phänomen der Weisheit der Massen“ für sich nutzen, erklärte dann sehr bildhaft Alexander Schachinger, Gründer der healthcare42.com.

Arztsuche vs. Weisse Liste
Spannend waren die Vorträge von Christian Angele über „Lesson Learned“ nach mehr als 4 Jahren Gesundheitsportal imedo und der direkt danach folgende Vortrag von Marcel Weigand über die Weisse Liste der Bertelsmann Stiftung. Nicht nur die längere Erfahrung unterscheidet Arztsuche.de von imedo von der Weissen Liste-Arztsuche, sie unterscheiden sich auch in ihrer Herangehensweise und Gewichtung der Bedürfnisse der Patienten. Bei der Weissen Liste ist die Schwelle für den bewertenden Patienten recht hoch angesetzt: Er muss bei einer der teilnehmenden Krankenversicherungen versichert sein und seine Versichertennummer parat haben und dann 33 Fragen beantworten – als auch für den eine Arztbewertung suchenden Patienten – es müssen mindestens 10 Bewertungen vorliegen, bevor überhaupt ein Ergebnis für den suchenden Patienten einsehbar ist. Das ist bisher nur für sehr wenige Ärzte (Zahnärzte und Heilpraktiker sind noch nicht integriert) in größeren Städten möglich. Ursprünglich war die Zahl der notwendigen Bewertungen sogar höher festgelegt. imedo setzt hier ganz anders an: Die Schwelle für die Teilnahme soll möglichst gering gehalten werden. Es sollen möglichst viele Patienten Arztempfehlungen aussprechen können, damit andere sich ein stimmiges Bild machen können. Um einen Arzt empfehlen zu können, genügt es, sich mit einer gültigen E-Mailadresse einzuloggen. Datenschutz wird auch hier groß geschrieben. Jede Empfehlung wird redaktionell geprüft, Freitexte werden erst nach einer Prüfung durch Mitarbeiter freigegeben und die Ärzte über Empfehlungen informiert.

Social Media konstruktiv für Dialoge nutzen
Ermutigend waren die Ausführungen von Florian Martius, dem Direktor Kommunikation von Sanofi Pasteur MSD, zu seinem Social Media Projekt zum Thema Impfen im Dialog und bewies, dass nicht alle Pharmafirmen aus den sozialen Netzwerken flüchten. Der langsame und vorsichtig gestaltete Versuch, sich im Internet einem Dialog zu stellen, wo es von Impfgegner nur so wimmelt, hätte schon fast einen eigenen Preis verdient.

E-Health-Visionen und Projekte
Einen Preisträger unter den E-Health-Forumsteilnehmern gab es am späten Abend noch: Thilo Veil stellte seine TV’s E-Health-Vision: Wunschkonzert für meine Webgesundheit am Abend vor. Veil, der Gründer von xx-well.com, gewann mit seinem 3-Minuten-Pitch-Vortrag im Senatssaal der Humboldt-Universität einen Workshop, der seine E-Health-Vision thematisieren wird. Wir sind gespannt, was sich bis zum nächsten E-Health-Forum auf der Xinnovation sich aus diesem und anderen Visionen und Projekten entwickelt.

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Wettbewerbszentrale geht in knapp 100 Fällen gegen Ärzte vor

Dass für Ärzte besondere Regelungen bezüglich Werbung und Verkauf ihrer Leistungen gelten, darauf haben wir in unserem Blog schon mehrmals hingewiesen. Eine der zentralen und wichtigen Richtlinien für den Berechnung der Arztleistungen ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die GOÄ ist eine in der Bundesärzteordnung begründete Rechtsverordnung der Bundesregierung, welche die Abrechnung aller medizinischen Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung regelt. Approbierte Ärzte sind in Deutschland durch ihre Berufsordnung an die Einhaltung dieser Gebührenordnung gebunden. Zudem gilt, dass der endgültige Preis einer ärztlichen Leistung erst nach der Behandlung festgelegt werden kann. Damit sollen Patienten vor überhöhten Honoraren geschützt werden und die Qualität der ärztlichen Leistungen soll durch ein Mindesthonorar gesichert bleiben.

Seit Anfang des Jahres gingen bei der Wettbewerbszentrale vermehrt Beschwerden über Verstöße gegen die Gebührenverordnung ein. Einige Ärzte hatten auf Gutschein-Plattformen, wie Groupon, ihre Leistungen zu Festpreisen und mit Rabatten von bis zu 70 Prozent beworben. In knapp 100 Fällen wurden die Ärzte wegen Wettbewerbsverstoßes von der Wettbewerbszentrale abgemahnt.

Die Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale: Wettbewerbswidrige Werbung auf Gutschein-Plattformen (05.09.2011)

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“Vorsicht! Operation” – Zweitberatung soll überflüssige Operationen entlarven

Führende Senior-Chirurgen haben ein Internetportal „Vorsicht! Operation“ geschaffen, mit dessen Hilfe sich jeder Patient vor einer Operation eine unabhängige Zweitmeinung einholen kann.

Steigende Kosten im deutschen Gesundheitssystem
Es ist schon lange bekannt, dass die Kosten des deutschen Gesundheitssystems mehr und mehr steigen und dass ein nicht unerheblicher Teil der Kosten durch Behandlungen und Operationen verursacht wird, die nicht unbedingt notwendig wären. Auf dem imedo-Gesundheitskostenplakat kann man eine genaue Aufschlüsselung der verschiedenen Posten der Kosten des Gesundheitssystems für das sehen. 2007, siehe zweite Auflage des imedo-Gesundheitskostenplakats, betrugen die Kosten bereits 253 Miliarden Euro. 2009 wurden die Gesamtausgabe mit 278 Milliarden Euro angegeben (Quelle Statistisches Bundesamt, April 2011). Das ist eine Steigerung um mehr als 5 Prozent innerhalb von zwei Jahren, davon mehr als 45 Milliarden für Operationen und Krankenhausbehandlungen. Wodurch das zustande kommt? Zum einen mag es an Fortschritten in Behandlung und technischer Ausrüstung liegen, aber im aktuellen Spiegel mit dem Titelthema „Überdosis Medizin“ (33/2011) werden auch andere, handfeste Gründe zitiert: Es geht um Geld. Es geht darum, dass Chemotherapien oder Bandscheiben-OPs mehr Geld in die Kassen spülen als eine herkömmliche und weniger medikamentenintensive Behandlung.

Zweitmeinungsportal “Vorsicht! Operation”
An diesem Punkt setzt auch das Vorhaben der Macher des Zweitmeinungsportals „Vorsicht! Operation“ an. Die Spezialisten sind durchweg alles Experten verschiedener Fachgebiete mit jahre-, in der Mehrheit sogar jahrzehnterlanger Berufserfahrung. Sie sollen eine unabhängige, verlässliche Diagnose erstellen, wenn der Patient unsicher ist und anzweifelt, ob eine Operation notwendig ist. Dazu übersendet der Patient seine Unterlagen und füllt einen Fragebogen aus und soll nach kurzer Bearbeitungszeit ein Gutachten erhalten. Für die Bearbeitung wird je nach Aufwand eine Gebühr von 200 bis 600 Euro erhoben. Die Kosten trägt noch der Patient. Allerdings haben bereits zwei Krankenkassen signalisiert, dass sie eine Kostenübernahme überdenken.

Die bestmögliche Behandlung für die Patienten
Der Ansatz ist gut. Es ist wichtig, dass dem Thema notwendige vs. unnötige Kosten im Gesundheitssystem mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird. Es ist gut, wenn ein Kostenbewusstsein bei den Patienten entsteht und der Wille, seine Gesundheit selbst in die Hand zu nehmen: Sich zu informieren, nicht alles zu glauben, was der Arzt verordnet, sondern zu hinterfragen. Das sind wichtige Punkte, damit Patienten, die für sich richtige Gesundheitsentscheidung treffen können. Nicht vergessen sollte man bei der Debatte allerdings, dass dem Patienten schon immer frei stand, sich eine zweite Meinung einzuholen. Die Zweitmeinung eines unabhängigen Arztes ist Teil einer umfassenden und transparenten Patienteninformation. Jeder sollte sich über die für sich passende Behandlungsmethode informieren können und jeder, der Zweifel an der Entscheidung seines Arztes hat, sollte sich unbedingt eine Zweitmeinung einholen. Es ist dem Projekt „Vorsicht! Operation“ zu wünschen, dass dieses Bewusstsein auf Seiten der Patienten und der Mediziner weiter wächst für ein Gesundheitssystem, dass wieder mehr den Menschen als die Kosten und Gewinne in den Fokus stellt.

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Ausschreibungsfrist des ersten Deutschen Diversity Preises endet heute

Im Flur sind Gespräche über den Kindergeburtstag gestern zu hören, im Sales-Bereich deutsches, polnisches, kölsches und französisches Stimmengewirr. Dazwischen schwirrt unser jüngstes Teamglied und Best Sabel Azubi Max und hilft bei diesem und jenen Computerproblem. Und in der Küche auf dem Speiseplan steht „italienisch-polnisch Spezial“ – Krzysztof und Alessandro kochen heute. Alltag bei imedo. Was sich ganz zufällig ergeben hat – dieses Sammelsurium der unterschiedlichsten Nationalitäten, Altersklassen und Persönlichkeiten – ist unsere Stärke.

Diversity bei imedo bedeutet dabei nicht nur eine Vielfalt an kulturellen Herkünften, sondern die Möglichkeit verschiedenste Lebensentwürfe und Bildungshintergründe in einem Unternehmen zu einem erfolgreichen Team zu verbinden. Teilzeitmodelle für alleinerziehende Mütter und Väter (!) gehören genauso dazu, wie die Unterstützung unseres Azubis. Dass jetzt auch große Medien wie die Wirtschaftswoche das Thema Diversity aufgreifen und erstmals den Deutschen Diversity Preis ausschreiben, begrüßen wir sehr. Schade nur, dass imedo für eine Teilnahme am Wettbewerb zu klein ist.

Vielfalt leben so heißt auch das Motto des Deutschen Diversity Preises, den die Wirtschaftswoche zusammen mit Henkel und McKinsey erstmalig vergeben.

Diversity (engl. Vielfalt, Verschiedenheit) bedeutet dabei das Zusammenwirken von Menschen mit unterschiedlichen Herkünften, Geschlechtern, kulturellen oder religiösen Hintergründen oder Ausbildungshintergründen in Unternehmen und Organisationen, aber auch Vielfalt im Denken und Handeln. Vielfalt wird zum Erfolgsfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit in Unternehmen.

Der Preis wird in vier Kategorien vergeben:

  • Vielfältigster Arbeitgeber Deutschland
  • Vielfältigste Arbeitgebermarke Deutschlands
  • Diversity Persönlichkeit des Jahres
  • Innovativste Diversity Projekte Deutschlands

und richtet sich sowohl an große Unternehmen mit mehr als 10 000 Mitarbeitern weltweit, an kleine oder mittlere Unternehmen, aber auch an öffentliche und soziale Institutionen.

imedo lebt Vielfalt im kleinen Team. Themen wie Chancengleichheit oder die gezielte Förderung von Frauen in Führungspositionen sind wichtig für unser Unternehmen. Mit Spannung verfolgen wir deshalb den Wettbewerb.

Die Ausschreibungsfrist endet am 15. August 2011. Für weitere Informationen: http://diversity-preis.de/

P.S. … und wer sich diese Vielfalt bei imedo persönlich ansehen möchte, ist herzlich willkommen auf unserer Jobseite zu stöbern und unseren Personalreferennten Alessandro di Dedda anzusprechen!

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Auch Ärzte dürfen werben

Bisher galt für Ärzte und Zahnärzte ein absolut wirkendes Werbeverbot. Damit sollten ursprünglich Patienten vor einer unerwünschten Kommerzialisierung des Arztberufs und durch kommerzielle Werbung geweckte falsche Hoffnung auf Heilung geschützt werden. Verankert waren diese Regelungen unter anderem im Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG), im Heilmittelwerbegesetz und in der Musterberufsordnung (MBO) der Bundesärztekammer.

Neuer Beschluss vom Bundesverfassungsgericht
Im Juni 2011 entschied nun das Bundesverfassungsgericht, dass dieses strenge Werbeverbot nicht rechtens ist (BVerfG, Beschlüsse vom 01. Juni 2011 – 1 BvR 233/10 und 235/10). Dies hatte die Anwältin Beate Bahner erstritten, die schon seit Jahren sich für die Erlangung der Werbefreiheit für Ärzte und Zahnärzte einsetzt.

Zahnarzt verloste Zahnreinigungen

Erstritten wurde dies anhand des Falls eines Zahnarztes, der anlässlich einer Gesundheitsmesse mit einer Verlosung von Gutscheinen für Bleaching oder professionelle Zahnreinigungen geworben hat. Der Zahnarzt hatte zudem auf seiner Webseite auf seinen Verlag für zahnärztliche Literatur hingewiesen. Ferner warb er mit dem Einsatz eines digitalen Volumen-Tomographen, den die Berufsgerichte als unzulässige Werbung für fremde Produkte beurteilten. Zahnärztliche Berufsgerichte und die Zahnärztekammer hatten den Zahnarzt mit Geldbußen belegt, weil seine Werbemaßnahmen berufswidrig wären. Diese Beschlüsse der Berufsgerichte erklärte das Bundesverfassungsgericht jetzt für verfassungswidrig.

Die Begründung
Die Richter urteilten, dass auch die Werbeformen einer Berufsgruppe, die ihre Werbung anders als üblich gestaltete, einem zeitlichen Wandel unterlägen und nunmehr geänderte Vorgehen nicht gesetzeswidrig sind. Trotzdem hat der Arzt sich an die Gemeinwohlbelange schützenden Schranken zu halten und das Sachlichkeitsgebot zu beachten. Allerdings unterschied das Bundesverfassungsgericht auch welche Behandlungen verlost werden dürften. Handelte es sich um eine nützliche, gesundheitsförderliche Behandlung, deren Erbringung für den Patienten keine gesundheitlichen Risiken mit sich bringe, ist es erlaubt. Seien mit der kostenlosen Behandlungen zugleich gesundheitliche Risiken verbunden, würde die Verlosung das Schutzgut der Gesundheit der Bevölkerung beeinträchtigen und damit nicht erlaubt.

quo vadis Arztwerbung
Wie sich die Werbung für Arzt- und Zahnarztpraxen jetzt weiterentwickeln wird, ob demnächst wirklich Ultraschall-Tombolas auf der Straße stattfinden werden oder ob es eher ein Weg ist, dass auch Ärzte endlich mit ihren Spezialleistungen werben und Patienten gewinnen dürfen, das gilt es weiter zu verfolgen.

Wenn Sie Fragen zum Thema Praxismarketing oder Werbeverbot für Ärzte haben, stehen Ihnen unsere Experten für Praxismarketing gerne zur Verfügung.

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Doctors 2.0 in Paris – ein Rückblick von Christian Angele

Doctors 2.0 – Ja, es war gut und aufschlussreich! Den Veranstaltern, die in Paris ansässige Healthcare-Beratung Basil Strategies mit Denise Silber an der Spitze, ist es gelungen, zahlreiche interessante Panels und Diskussionen anzubieten, die auch reichlich Gesprächsstoff rund um die Konferenz boten. Christian Angeles Fazit der Konferenz: Es gibt sehr viele Angebote auf einem sehr kleinen Markt. Welche davon sich behaupten werden, ist noch nicht entscheiden. (Als Randnotiz dazu: Google hat sich entschieden, seine elektronische Gesundheitsakte Ende 2011 einzustellen.) Es ging in der Konferenz zum großen Teil um die Perspektive der Ärzte. Den Nutzen, den sie von einer Präsenz im Internet haben, die Möglichkeiten sich Patienten selbst zu präsentieren und auch ihre Vorbehalte.

Mediziner 2.0 trifft selten Patient 2.0
Doch, wie Catherine Cerisey treffend zusammenfasst: Die Mediziner sind noch die großen Abwesenden des Internets. Wenn sie im Internet agieren, dann abgeschlossen in internen Foren, in denen sie mit ihren Kollegen kommunizieren oder als reine Anbieter von Informationen und Angeboten – eine interaktive Kommunikation mit den Patienten 2.0 findet sehr selten statt. Ein Patient 2.0 trifft eher selten einen Mediziner 2.0.

Eigenständigere Patienten
Nicht nur die Kommunikationswege auch die Haltung der Patienten den Ärzten gegenüber hat sich geändert. Sie sind eben nicht mehr nur brave Patienten, die widerspruchslos den Rat des Arztes befolgen. Sie sind zu Akteuren geworden und entscheiden zunehmend selbstständiger über Art der Behandlung und teilweise auch über Kosten. Für Patienten mit seltenen Krankheitsbilder wiederum bilden Foren im Internet nicht nur Informationsquellen und die Möglichkeit sich zu Experten ihrer Krankheit fortzubilden. Sie können sich dort zusammenfinden, ihr Wissen und Erfahrung teilen und damit ein „surplus knwoledge“ schaffen, an das selbst bemühte niedergelassene Ärzte selten noch heranreichen.

Sichere Informationen?
Es wurde aber auch angemahnt, dass Möglichkeiten gefunden werden müssen, um den Patienten 2.0 sichere Informationen zur Verfügung zu stellen – es gibt bisher keine Sicherungsmechanismen für die Inhalte der Foren oder Webseiten. Eine Inhalts- oder Quellenmoderation, wie sie bereits bei amazon oder ebay geschehen, wäre ein möglicher Ansatzpunkt.

Aber nicht alle Akteure der Gesundheitsszene scheinen bereits im Web 2.0 Zeitalter angekommen zu sein. Jacques Lucas, Vizepräsident der Nationalen (französischen) Ärztekammer, äusserte sich eher zurückhalten, was Empfehlungen an Ärzte zum Umgang mit dem Internet betrifft. Eine letzte Empfehlung dazu wäre doch noch 1999 rausgegangen und so lange wäre das doch nicht her.

Wie wohl bereits dieser kurze Rückblick erkennen lässt: Das Thema Gesundheit 2.0 bleibt spannend. Vor allem die Diskussionen um die Entwicklungen zwischen Patienten und Ärzten sind notwendig. Wir freuen uns als nächstes auf die Health 2.0 in Berlin im Oktober und auf viele weitere spannende Diskussionen.

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Abmahnwelle durch medical smoothcare AG

Wir bekommen seit einigen Wochen Anrufe und E-Mails von irritierten und besorgten Zahnärzten, die Abmahnschreiben wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht im Bereich „Faltenunterspritzung“ von der Kanzlei Mayer und Marschall aus Freiburg im Auftrag der medical smoothcare AG erhalten. Inzwischen sind mehr als 200 Zahnärzte betroffen. Der Vorwurf lautet immer: Es wird unberechtigt Faltenunterspritzung durchgeführt oder unberechtigt beworben. Die Kanzlei listet in ihrem Schreiben hohe Summen für einen pauschalisierten Schadensersatz und Anwaltsgebühren auf und bietet in einigen Fällen eine zu zahlende Vergleichssumme an. Bei den Schadenersatzforderungen werden Summen von 12.000 Euro und mehr aufgerufen, so die Rechtsanwälte der Webseite Abmahnung-blog.de Es wird geraten von einer voreiligen Unterzeichnung der Unterlassungserklärung abzusehen und sich an einen fachkundigen Anwalt zu wenden.

Zahlreiche auf Abmahnung spezialisierte Fachanwälte bieten die Möglichkeit eines kostenlosen Erstberatungsgesprächs und bitten zudem darum, dass ihnen die Abmahnschreiben zur Information übersandt werden, um die Möglichkeit einer Sammelklage zu prüfen. Sie halten eine Rechtsmissbräuchlickeit aufgrund der gehäuften Abmahnungen für naheliegend.

Zahnärzte dürfen kein Botox spritzen

Der Tätigkeitsbereich der Zahnärzte wird im Zahnheilkundegesetz §1 III ZHG auf die Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten festgelegt. Das bedeutet, dass Korrekturen an den Lippen, sofern sie den Mundbereich betreffen, erlaubt sind, medizinischen Maßnahmen in anderen Körperregionen jedoch nicht. Faltenunterspritzungen dürfen nur von Ärzten und Heilpraktikern durchgeführt werden - das wurde in einem Urteil vom Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 19.04.2011 – 7 K 338/09, erneut bestätigt. Hinzu kommt, dass wenn ein Zahnarzt doch die notwendige Zulassung als Heilpraktiker besitzt und zu solchen kosmetischen Eingriffen befähigt ist, muss beachtet werden, dass für medizinisch nicht indizierten Eingriffe Gewerbe- und Umsatzsteuer anfällt und eine strikte organisatorische Trennung zwischen der freiberuflichen und der gewerblichen Tätigkeit erfolgen muss. Geschieht dies nicht, kann es nicht nur saftige Geldstrafen durch das Strafgericht nach sich ziehen, sondern auch berufsrechtliche Konsequenzen haben.

“Guter Rat ist teuer”

Dies ist nur ein gerade aktuelles Beispiel, welche Tücken und Fallstricke im deutschen Recht stecken können. Für viele Ärzte, die zwar Profis in ihren Fachgebieten sind, aber keine Rechtsexperten, ist Rechtssicherheit ein wichtiges Thema beim Aufbauen einer Internetpräsenz. Einiges Wissen um die rechtlichen Voraussetzungen kann man sich selbst erarbeiten oder mit Hilfe von Kollegen, bei einigen Fragen wird wiederum eine rechtliche Beratung benötigt. Diese Möglichkeiten sind aufwendig, aber notwendig, wenn man sichergehen möchte, nicht gegen bestehendes Recht zu verstoßen und in Gefahr zu geraten, abgemahnt zu werden. Wir nehmen die Beunruhigung unserer Ärzte sehr ernst und beschäftigen uns intensiv mit dem Thema Rechtssicherheit.

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Prof. Dr. Pinkwart zu Besuch im DomAquarée

Wir haben uns sehr gefreut, gestern Abend Professor Dr. Andreas Pinkwart, seit April 2011 Rektor der Handelshochschule Leipzig, im DomAquarée begrüßen zu dürfen. Julia Derndinger, imedo Geschäftsführerin und Gesellschafterin, und Christian Angele, imedo Gründer und Geschäftsführer, sind beide Absolventen der HHL – Leipzig Graduate School of Management, Deutschlands ältester betriebswirtschaftlicher Hochschule.

Prof. Pinkwart kam mit seinem Kanzler Axel Baisch und sprach zu den Berliner Alumni der HHL. Er setzte sich besonders für die Stärkung der wissenschaftlichen Aspekte an der Hochschule ein und betonte die starke Innovationsorientierung. Die HHL soll in der Fachwelt sichtbarer und eine der führenden Business Schools Europas werden. Geplant sind dafür die Einrichtung eines Center of Advaned Studies in Management und eine daran angebundene Doktorandenschule sowie der Ausbau des internationalen Entrepreneurshipprogramms. In Leipzig wird Pinkwart selbst daran mitwirken als Inhaber des neuen Lehrstuhls für Innovationsmanagement und Entrepreneurship und akademischer Geschäftsführer der HHL.

Pinkwart Antrittsbesuch bei den Berliner Alumni

Wir freuen uns, dass diese Veranstaltung hier in dieser schönen Umgebung und mit so prominenten neuen Nachbarn – heute war Wowereit hier, um mit amazon.com das neue Kundenzentrum zu eröffnen – stattfinden konnte.

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doctors2.0 in Paris und imedo ist dabei!

Letztes Jahr im August war Christian Angele bereits bei der health 2.0 und hat dort imedo repräsentiert. Heute und morgen findet die doctors2.0, eine Messe über die neuesten Entwicklungen und Trends der Gesundheit 2.0-Szene in Paris statt und Christian Angele ist mittendrin.

Es werden Fachleute aus den USA, Europa und Israel erwartet. Die Themen reichen von der Verwendung der sozialen Medien durch Ärzte, um mit Patienten, Pharmavertretern und anderen zu kooperieren, über Erfahrungsberichte und praktische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Folgen für das Gesundheitswesen. Auch die Kollegen von DocCheck und Coliquio werden dort sein.

Wir sind gespannt auf neueste Trends und spannenden Input, den Christian Angele uns nächste Woche mitbringen wird.

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Julia Derndinger übernimmt Geschäftsführung

 

Julia Derndinger (neue Geschäftsführerin)

Julia Derndinger (neue Geschäftsführerin)

 

(Berlin, 15.03.2011) Seit Anfang des Jahres ist Julia Derndinger (35) als Geschäftsführerin und Gesellschafterin bei uns mit an Bord. Sie wird gemeinsam mit dem Gründer und Geschäftsführer Christian Angele (29) die Weiterentwicklung sowie die Profitabilität und das Wachstum des Unternehmens vorantreiben. Julia Derndinger sagt dazu: „Unser Ziel ist es Menschen bessere Gesundheitsentscheidungen zu ermöglichen. Jeder muss selbst für seine Gesundheit Verantwortung übernehmen, ein wichtiger Teil davon ist es, den individuell richtigen Arzt oder Heilpraktiker zu finden. Das ist unser Hauptfokus für die nächsten Monate – wir wollen die führende Arztsuchmaschine in Deutschland werden.“

Gleichzeitig mit der Berufung von Derndinger bekommen wir Unterstützung durch einen aktiven Beirat. Neben dem langjährigen Unterstützer Lukasz Gadowski, werden zukünftig auch Kai-Henrik Barth und Markus Bracklo das Duo auf dem Weg zur Profitabilität unterstützen. „Ich freue mich, dass wir so erfahrene Unterstützer aus verschiedenen Bereichen dafür gewinnen konnten uns mit Rat und Tat zur Seite stehen zu können“, freut sich Julia Derndinger.

Mit Julia Derndinger wird unser Unternehmen um eine erfahrene Gründerin und Geschäftsführerin bereichert: Nach ersten Erfahrungen im Vorstandsstab von Bertelsmann und im Marketing von E-Plus erfand die Absolventin der renommierten Handelshochschule Leipzig im Jahr 2004 die so genannten J-Straps – kleine Anhänger für Handys, die sie mit ihrem Unternehmen Trendwerk77 GmbH vertrieb. Derndingers Geheimrezept für das Monopol auf Handyanhänger: Innovationskraft, Mut und die nötige Portion Cleverness, die sie durch das frühzeitige Sichern von hochwertigen Cartoon-Lizenzen bewies. Auch in ihrer Freizeit engagiert sich die Geschäftsfrau aus Passion für junge Gründer und hat dafür eigens das Accelerator Programm der Entrepreneurs Organization nach Deutschland geholt. Das Programm, an dem inzwischen die besten Nachwuchsgründer Deutschlands teilgenommen haben, läuft schon im 3. Jahr, die Plätze dafür sind heiß begehrt. Julia Derndinger ist außerdem Jury-Mitglied des Wirtschaftswoche-Gründerpreises.

Unser Gesundheitsportal imedo.de wurde im Jahr 2007 von Christian Angele, Thomas Kadauke, Hendrik Volkmer und Christian Lautner gegründet. Mit hohem Engagement und visionärem Gründergeist bauten sie eine Gesundheitsgemeinschaft mit kompetenten Fachinformationen auf und etablierten eine der erfolgreichsten Arztsuchmaschinen. Christian Angele, Studienfreund von Derndinger, bleibt Geschäftsführer und Chef-Visionär. Er wird das Unternehmen gemeinsam mit Julia Derndinger führen. Thomas Kaudauke ist weiterhin tragende Säule der Softwareentwicklung und Hendrik Volkmer und Christian Lautner sind bereits auf dem Weg zu neuen unternehmerischen Herausforderungen. Mit Julia Derndinger haben die vier eine langjährige Freundin und Wegbegleiterin von imedo für unser Unternehmen gewinnen können.

Wir freuen uns und wünschen viel Erfolg!

Christiane Schmeling

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