Gründerfragen Teil XII: Einfach mal US-Seiten kopieren? – aktuell: der Fall facebook vs. studivz

Darf ich in Deutschland einfach das Design von ausländischen (meist amerikanischen) Seiten übernehmen? Eine sehr strittige Frage, die bisher unbeantwortet blieb. Jetzt scheint Facebook Initiative zu ergreifen und verklagt StudiVZ in den USA (oder hat da jemand vielleicht nur Wachstumsschwierigkeiten in Deutschland?).

Die Klage von Facebook gegen StudiVZ ist wohl die Nachricht des Tages in der digitalen Welt. Besonders prickelnd wird das Ganze noch, wenn man sich überlegt, dass z.B. die Samwer-Brüder mit dem Verkauf von StudiVZ viel Geld verdient haben und jetzt bei Facebook investiert sind, welches nun gegen den Käufer (Holtzbrinck) klagt. Man könnte ohnehin drüber streiten, ob man sowas überhaupt machen darf bzw. ob es ethisch korrekt ist in einen Wettbewerber einer Seite zu investieren, die ich gerade für viel Geld verkauft habe. Naja, jedenfalls hätte Holtzbrinck gegen sowas vorsorgen können durch Konkurrenzverbote für die Verkäufer.

Vielleicht hat Holtzbrinck ja auch vorgesorgt und jetzt zittern einige um ihr Geld, weil sie zum Beispiel zugesichert haben, dass keine Copyright-Verletzungen vorliegen. Auch hier könnte sich noch ein Grund verbergen weshalb erst jetzt die Klage eingereicht wird, auch wenn das dann wirklich der Gipfel der Unverschämtheit wäre: Oft sind solche Zusicherungen zeitlich beschränkt, z.B. auf 12 oder 18 Monate. Damit wären die Verkäufer fein raus aus der Sache (wer war das nochmal, der erst in StudiVZ drin war und jetzt in Facebook, d.h. alle Details der Verträge kennt? ;-) ). Letztlich: Holtzbrinck hatte seine VC-Gesellschaft ja vorher schon beteiligt gewusst, so dass diese bei dem Exit von studiVZ wohl auch in die Nachhaftung geraten wäre. Deshalb könnte auch gut sein, dass hier auf extensiven Schutz durch Garantien nicht gepocht wurde, da man das Unternehmen ja auch schon in und auswendig kannte.

Ein paar Punkte/Thesen zum Thema Copy-Cat und vielleicht auch, warum Facebook erst heute klagt:

1. Erste Möglichkeit wäre wie oben beschrieben: zeitliche Befristung von Garantie-Erklärungen wie sie häufig in Verträgen zu finden sind.

2. Klage-Vorbereitung und Klage-Zulässigkeit in den USA
Eine Klage dieser Art ist meines Wissens bisher einmalig – wer weiß mehr dazu?
D.h. sie will wohl geplant sein und ist nicht von einem Tag auf den anderen möglich. Insbesondere ist bei Klage in den USA ein Bezug zu den USA herzustellen, d.h. entweder muss sich die andere Website an US-Bürger richten (z.B. durch englischsprachige Version) oder die betroffene Firma muss in den USA tätig sein oder mit den USA irgendwie verflochten sein.
studiVZ hat keine englischsprachige Website und war bis zum Einstieg von Holtzbrinck auch in keinster Weise in den USA tätig. Demnach musste Facebook zur Klageerhebung die Verstrickungen von Holtzbrinck ausfindig machen (was nicht immer einfach ist, da nicht börsennotiert!), um einen Bezug herzustellen. Sowas kann eine Weile dauern und macht auch nur dann Sinn, wenn eine solvente Firma dahintersteckt – das ist mit Holtzbrinck ja nun der Fall.
Frage an Euch, da mir 18 Monate auch zu lang erscheinen:
Ist Holtzbrinck in letzter Zeit in den USA besonders aktiv? Haben die irgendwas aufgekauft?
–> Wer von Euch weiß wer Klagegegner ist? Ist das Holtzbrinck selbst, eine US-Tochterfirma oder studiVZ direkt?

3. Facebook hat in Deutschland keine Chance – und versucht studiVZ jetzt über andere Wege als den Wettbewerb den Garaus zu machen. Dazu gibts mehr auf blogbar (auch mit richtig guten Kommentaren, die teilweise oben mit eingeflossen sind!)

4. Weiß jemand wie aussichtsreich eine Klage von Facebook in Deutschland wäre, seitdem Facebook sich auch an das deutschsprachige Publikum richtet?

Wer sich ein paar weitere praktische Beispiele der internationalen Rechtsstreitigkeiten im Internet ansehen möchte, kann auf den schon fast mittelalterlichen (2002 ;-) ) Artikel von Herrn Dr. Till Jäger von der Berliner Rechtsanwaltskanzlei JBB blicken, der gerade im Zuge der jetzigen Diskussion nochmal spannend zu lesen ist: Internationale Aspekte des Urheber- und Patentrechts

Wer weiß mehr? Wer hat weitere Punkte, die passen könnten? Bin gespannt auf die nächsten Schritte und letztlich das Ergebnis, da es richtungsweisend sein könnte, wenn man sich nicht vorher schon außergerichtlich einigt.

–> Alle Angaben natürlich ohne Gewähr und ohne rechtsberatend tätig zu werden! Bin mittlerweile eher im Blog-Stil unterwegs, daher an meine Jura-Kollegen: Kommentiert gerne in sauberen Subsumtionsschritten ;-)

Folgende Seiten habe ich spontan gefunden, die fleißig berichten:

Zum Schluss vielleicht noch die Frage: gibt es eigentlich eine Klageschrift, d.h. Beweise, dass die Klage wirklich eingereicht wurde oder könnte das auch eine Presseaktion sein? ;-)

4 Antworten

  1. Facebook verklagt StudiVz « Anhalter am 19. Juli 2008 um 21:36 #

    [...] * Nachtwächter * Basic Blog * trabifant * Leere Signifikanten * Main Blog * Sebastian Keil * Gründerfragen * F8 Club * Niedermayr * ripanti Verfasst von Anhalter Eingeordnet unter Web 2.0 [...]

  2. Simon am 20. Juli 2008 um 02:01 #

    Das dürfte zumindest einige deiner Fragen beantworten:

    http://www.telemedicus.info/article/901-Facebook-verklagt-StudiVZ-Update.html

    Auf den ersten Blick hat die Klage gute Chancen. Das einzige Problem ist, dass Facebook so lange abgewartet hat: Eventuell ist hier die ein oder andere Frist schon abgelaufen.

  3. Torsten am 20. Juli 2008 um 14:27 #

    1. Natürlich hat StudiVZ eine englische Seite – die ist nur noch erfolgloser als die deutsche Seite von Facebook: http://www.meinvz.net/

    2. Den Klagegegner kann man ebenfalls dem FT-Artikel entnehmen. Die Klage geht gegen studiVZ direkt und gegen Holtzbrinck.

    3. Duh.

    4. Solange wir nicht mehr als ein paar Zeilen aus der 166-seitigen Klageschrift kennen – wie soll das irgendjemand beurteilen?

    Noch ein paar Hintergründe: http://www.focus.de/digital/internet/tid-11189/studivz-das-deutsche-fakebook_aid_318954.html

  4. tim am 20. Juli 2008 um 22:26 #

    Vielleicht ist bei den Betreibern von Studivz jetzt auch einfach mehr Geld zu holen, falls es zB. auf einen Vergleich hinauslaufen sollte, als vor der Investition von Holtzbrinck?

    Was das Plagiat vom Design angeht: Gab es nicht sogar Fehlermeldungen in den “Kindertagen” von Studivz, die noch recht eindeutig auf Facebook verwiesen haben?

    Ansonsten hat sich Facebook mit seinen “Applications” schon ein bisschen in eine andere Richtung entwickelt als Studivz mit dem Schwerpunkt auf Gruppen.

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